Top 10 erstaunliche Stereobilder

Top 10 erstaunliche Stereobilder

Wenn Sie 3D -Bilder in einem Betrachter oder mit 3D -Brillen anzeigen, lässt die Optik des Betrachters (oder einer Brille) das linke Auge nur das für das linke Auge vorgesehene Bild und nur das dafür vorgesehene Bild sehen. Bei der Freeoring von linken und rechten Bildern sind immer sichtbar, sodass Sie lernen müssen, jedes Auge auf das richtige Bild zu richten.

Es gibt zwei Betrachtungsmethoden für diese Bilder - die erste wird als parallele Betrachtung bezeichnet:

Paralleles Anzeigen des Bildes für das linke Auge liegt links und das Bild für das rechte Auge liegt rechts. Sie starren in den Bildschirm, damit Ihre Augen (mehr oder weniger) parallel zielen. Wenn Sie auf den Bildschirm starren, erhalten Sie doppelte Sicht, wenn jedes Auge die L & R -Bilder getrennt sieht. Wenn Sie in der rechten Entfernung starren. Die äußeren zwei Bilder bleiben und sind immer noch 2D.

Die zweite Methode ist Queransicht:

In der Cross -Auge ist das Bild für das linke Auge rechts und das Bild für das rechte Auge liegt links. Sie starren auf einem Punkt etwa halb. So sieht das linke Auge das richtige Bild, das rechts ist. Wenn Sie Ihre Augen überqueren, wird das Bild doppelt doppelt. Wenn Ihre Augen gekreuzt werden, überlappen sich die mittleren Bilder und sind in 3D. Die beiden äußeren Bilder bleiben und werden in 2D sein. [Quelle - Hier finden Sie zusätzliche Hilfe bei der Anzeige dieser Bilder.]

Auf die Bilder! Klicken Sie auf jedes Bild für eine Ansicht in voller Größe und sagen Sie uns, was Sie in den Kommentaren denken. Zum Schluss dank Denashi, der diese Liste in den Foren vorgeschlagen hat.

10. Fluorit


Foto von Terry Wilson

9. Berge


Foto von Chip Stephan


8. Englische Kathedrale

7. Lake Palanskoye


6. Landschaft


Foto von Liceo Piovesan

5. Mount St. Helens


4. Wolken


Foto von Terry Wilson

3. Lissabon, Portugal


Foto von Vasco Pires


2. Luftaufnahme


Foto von Volkan Yuksel

1. Boston, USA


Foto von Wei O'Connell

Alle Bilder sind Urheberrechte (c) ihre jeweiligen Besitzer